Zu den Tätigkeitsfeldern im Bereich Arbeitsrecht gehören die Gestaltung bzw. Überprüfung von Arbeitsverträgen, die Beratung und außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung in Fällen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (durch Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristung des Arbeitsverhältnisses oder sonstige Beendigungstatbestände), die Durchsetzung oder Abwehr von Zahlungs- oder Urlaubsansprüchen, das Verfassen bzw. die Abwehr von Abmahnungen, Beratung bei Mobbing und ggf. Geltendmachung von Schadensersatz bzw. Abwehr solcher Forderungen, die Beratung und Vertretung in Eingruppierungsstreitigkeiten, die Durchsetzung von Rechten aus betrieblicher Altersversorgung, Prüfung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote, Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen, bei Betriebsübergängen, bei Insolvenz des Arbeitgebers sowie bei Teilzeitbegehren von Arbeitnehmern.
Einen eigener Bereich neben diesen Problemkreisen aus den individuellen Arbeitsverhältnissen stellt das sog. kollektive Arbeitsrecht dar. Hier geht es vor allem um Fragen der Mitbestimmungsrechte zwischen Arbeitgebern einerseits und Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen (im kirchlichen Bereich) andererseits. Auch hier sind wir vielfältig beratend und vor Gerichten und Einigungsstellen vertretend tätig.