Rechtsanwalt Peter Strahl, geboren in Burglengenfeld, verstärkt seit März 2018 die Kanzlei Weinmann & Götz im Arbeits- und Sozialrecht sowie im Beamtenrecht. Er studierte Rechtswissenschaften in Regensburg (Schwerpunkt Arbeits- und Unternehmensrecht) und absolvierte hier auch seine Referendarzeit (Berufsfeld Arbeits- und Sozialrecht). Während des Studiums verbrachte Herr Strahl einen Studienaufenthalt an der Universität Kanazawa in Japan und absolvierte einschlägige Praktika im Bereich des Arbeitsrechts. Im Referendariat folgten Stationen unter anderem bei der auf Arbeitsrecht und Betriebsräte spezialisierten Kanzlei Müller-Knapp, Hjort und Wulff.
Er arbeitete mit beim Handbuch Weinmann/Götz „Das Arbeitnehmermandat“ (2. Auflage 2017; vgl. auch http://www.nomos-shop.de) und hat erfolgreich am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht zum Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse teilgenommen. Herr Strahl ist auch als Referent zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen tätig.