Auszeichnungen
stern: Die besten Kanzleien – Arbeitsrecht für Arbeitnehmer (2020, 2021, 2022 und 2025)
Capital: Die besten Anwaltskanzleien für private Mandanten (2026)
FOCUS Top-Rechtsanwalt: Ralf Weinmann (Arbeitsrecht 2015-2023, Sozialrecht 2016-2018)
F.A.Z. Institut TOP Anwalt: Ralf Weinmann (Arbeitsrecht 2026)
Ralf Weinmann
Barbara Götz
Aktuelles
-
Die Angst vor dem Gutachter – Hinzuziehung einer Vertrauensperson möglich?
Des Öfteren erhalten wir von Mandantinnen und Mandanten die Frage, ob sie jemanden zum Begutachtungstermin mitnehmen können. Bislang war dies soweit ersichtlich höchstrichterlich noch nicht entschieden.
-
Geben Sie noch Hinweise oder haben Sie schon eine Meldestelle eingerichtet?
Der Titel mag etwas provokant gewählt sein, aber die Frage sollten Sie sich tatsächlich stellen. Der Bundesgesetzgeber hat das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) beschlossen, welches am 02. Juni 2023 seinen Weg ins Bundesgesetzblatt gefunden hat.
-
Arbeitszeiterfassung neu gedacht – Elektronisch oder doch weiter mit Stift und Papier?
Ein weiterer Paukenschlag aus Erfurt, der vielleicht aber gar keiner ist, hat uns Ende letzten Jahres noch erreicht. Schon seit längerem wird in der Fachpresse über eine Verpflichtung der Arbeitgeber zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung diskutiert. Befeuert wurde die Diskussion durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der einer Verpflichtung der Arbeitgeber zur Etablierung eines „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Arbeitszeiterfassung sah (EuGH v. 14.05.201, Az.: C-55/18). Unklar war, ob damit eine elektronische Erfassung gemeint ist.
-
Kein Schadenersatz bei verspäteter Reaktivierung nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit eines vorzeitigen Ruhestandsbeamten
Das Beamtenrecht, eines unserer Tätigkeitsfelder, war bisher beitragsmäßig etwas weniger abgedeckt. Das soll sich ab sofort ändern. Einen ersten Aufschlag machen wir mit der Besprechung einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen November (BVerwG vom 15.11.2022; Az.: 2 C 4.21).

