stern: Die besten Kanzleien – Arbeitsrecht für Arbeitnehmer (2020, 2021 und 2022)
FOCUS Top-Rechtsanwalt: Ralf Weinmann (Arbeitsrecht 2015-2023, Sozialrecht 2016-2018)
Ralf Weinmann
Barbara Götz
Aktuelles
-
Chatgruppe ist nicht gleich Chatgruppe – Außerordentliche Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe?
Jüngst hatte sich das Bundesarbeitsgericht (vgl. u.a. BAG vom 24.08.2023, Az.: 2 AZR 17/23) mit mehreren außerordentlichen Kündigungen zu beschäftigten, wo Arbeitnehmer Äußerungen in Chatgruppe über Vorgesetzte und Kollegen in „beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise“ tätigten.
-
Nennung von Herrn RA Ralf Weinmann in der FOCUS Spezial Anwaltsliste auch im Jahr 2023!
Auch in diesem Jahr ist unsere Kanzlei wieder auf der FOCUS Spezial Anwaltsliste durch unseren Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Ralf Weinmann, im Fachbereich Arbeitsrecht vertreten ist.
-
Die Angst vor dem Gutachter – Hinzuziehung einer Vertrauensperson möglich?
Des Öfteren erhalten wir von Mandantinnen und Mandanten die Frage, ob sie jemanden zum Begutachtungstermin mitnehmen können. Bislang war dies soweit ersichtlich höchstrichterlich noch nicht entschieden.
-
Wesentliches Gleiches darf nicht ungleich behandelt werden – Lohngleichheit neu gedacht?
An anderer Stelle haben wir uns bereits mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungsplicht von im Rettungsdienst tätigen Notärzten beschäftigt. In einer aktuellen Entscheidung war der Rettungsdienst nunmehr auch Thema beim Bundesarbeitsgericht.

