stern: Die besten Kanzleien – Arbeitsrecht für Arbeitnehmer (2020, 2021 und 2022)
FOCUS Top-Rechtsanwalt: Ralf Weinmann (Arbeitsrecht 2015-2023, Sozialrecht 2016-2018)
Ralf Weinmann
Barbara Götz
Aktuelles
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Chatgruppe ist nicht gleich Chatgruppe – Außerordentliche Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe?
Jüngst hatte sich das Bundesarbeitsgericht (vgl. u.a. BAG vom 24.08.2023, Az.: 2 AZR 17/23) mit mehreren außerordentlichen Kündigungen zu beschäftigten, wo Arbeitnehmer Äußerungen in Chatgruppe über Vorgesetzte und Kollegen in „beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise“ tätigten.
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Mitbestimmung des Personalrats bei „social media“
In Zeiten von Fachkräftemangel werden digitale Plattformen auch für den öffentlichen Dienst immer wichtiger, um für sich zu werben. Ob dabei auch der jeweilige Personalrat einzubinden ist, damit beschäftigte sich jetzt das Bundesverwaltungsgericht.
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Der „Weihnachtsbasar“ in der Unfallversicherung
Auch am Bundessozialgericht weihnachtet es sozusagen schon sehr, zumindest hatte sich das oberste deutsche Sozialgericht mit einem doch weihnachtlich anmutenden Sachverhalt zu beschäftigen.
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Erneute Nennung von Herrn RA Ralf Weinmann in der FOCUS Spezial Anwaltsliste!
Bereits früher in diesem Jahr durften wir uns über die Nennung unserer Kanzlei in der Zeitschrift stern als eine der besten Kanzleien im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer freuen. Jetzt steht fest, dass unsere Kanzlei auch

