stern: Die besten Kanzleien – Arbeitsrecht für Arbeitnehmer (2020, 2021 und 2022)
FOCUS Top-Rechtsanwalt: Ralf Weinmann (Arbeitsrecht 2015-2023, Sozialrecht 2016-2018)
Ralf Weinmann
Barbara Götz
Aktuelles
-
Wesentliches Gleiches darf nicht ungleich behandelt werden – Lohngleichheit neu gedacht?
An anderer Stelle haben wir uns bereits mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungsplicht von im Rettungsdienst tätigen Notärzten beschäftigt. In einer aktuellen Entscheidung war der Rettungsdienst nunmehr auch Thema beim Bundesarbeitsgericht.
-
Chatgruppe ist nicht gleich Chatgruppe – Außerordentliche Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe?
Jüngst hatte sich das Bundesarbeitsgericht (vgl. u.a. BAG vom 24.08.2023, Az.: 2 AZR 17/23) mit mehreren außerordentlichen Kündigungen zu beschäftigten, wo Arbeitnehmer Äußerungen in Chatgruppe über Vorgesetzte und Kollegen in „beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise“ tätigten.
-
Mitbestimmung des Personalrats bei „social media“
In Zeiten von Fachkräftemangel werden digitale Plattformen auch für den öffentlichen Dienst immer wichtiger, um für sich zu werben. Ob dabei auch der jeweilige Personalrat einzubinden ist, damit beschäftigte sich jetzt das Bundesverwaltungsgericht.
-
Nennung von Herrn RA Ralf Weinmann in der FOCUS Spezial Anwaltsliste auch im Jahr 2023!
Auch in diesem Jahr ist unsere Kanzlei wieder auf der FOCUS Spezial Anwaltsliste durch unseren Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Ralf Weinmann, im Fachbereich Arbeitsrecht vertreten ist.

