stern: Die besten Kanzleien – Arbeitsrecht für Arbeitnehmer (2020, 2021 und 2022)
FOCUS Top-Rechtsanwalt: Ralf Weinmann (Arbeitsrecht 2015-2023, Sozialrecht 2016-2018)

Ralf Weinmann

Barbara Götz
Aktuelles
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Chatgruppe ist nicht gleich Chatgruppe – Außerordentliche Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe?
Jüngst hatte sich das Bundesarbeitsgericht (vgl. u.a. BAG vom 24.08.2023, Az.: 2 AZR 17/23) mit mehreren außerordentlichen Kündigungen zu beschäftigten, wo Arbeitnehmer Äußerungen in Chatgruppe über Vorgesetzte und Kollegen in „beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise“ tätigten.
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Die „Krux“ mit der Amtspflicht des Betriebsrats
Nach § 37 Abs. 1 BetrVG führen die Mitglieder des Betriebsrats ihr Amt ehrenamtlich. Sie sind Arbeitnehmer und Betriebsrat zugleich. Die Abgrenzung zwischen beiden Funktionen ist schwierig, wie auch die Praxis immer wieder zeigt. Bei einem Verstoß gegen Amtspflichten als Betriebsrat ist sowohl eine Abmahnung also auch jegliche Form der Kündigung unzulässig. Der Arbeitgeber kann beim Arbeitsgericht den Ausschluss des Mitglieds des Betriebsrats beantragen (§ 23 Abs. 1 BetrVG).
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Erneute Nennung von Herrn RA Ralf Weinmann in der FOCUS Spezial Anwaltsliste!
Bereits früher in diesem Jahr durften wir uns über die Nennung unserer Kanzlei in der Zeitschrift stern als eine der besten Kanzleien im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer freuen. Jetzt steht fest, dass unsere Kanzlei auch
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Fortbildung im Sozialrecht 2022
Heute wieder einmal in eigener Sache. Als Fachanwalt ist es verpflichtend, sich jährlich 15 Stunden fortzubilden. Herr Rechtsanwalt Peter Strahl ist seiner Fortbildungspflicht für das Jahr 2022 mit dem Besuch zweier Seminare bereits nachgekommen.