Auszeichnungen
stern: Die besten Kanzleien – Arbeitsrecht für Arbeitnehmer (2020, 2021, 2022 und 2025)
Capital: Die besten Anwaltskanzleien für private Mandanten (2026)
FOCUS Top-Rechtsanwalt: Ralf Weinmann (Arbeitsrecht 2015-2023, Sozialrecht 2016-2018)
F.A.Z. Institut TOP Anwalt: Ralf Weinmann (Arbeitsrecht 2026)
Ralf Weinmann
Barbara Götz
Aktuelles
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Die „Tücken“ einer Kappungsgrenze für Sozialplanleistungen und den Schwerbehindertenzuschlag
Wir hatten bereits in eigener Sache berichtet (Beitrag vom 11. Februar 2022), dass das Bundesarbeitsgericht unter anderem in einer von unserer Kanzlei betreuten Sache die in einem Sozialplan vereinbarte Kappung einer Klageverzichtsprämie für unwirksam erklärt hat (BAG vom 07.12.2021; Az.: 1 AZR 562/20).
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Arbeitszeiterfassung neu gedacht – Elektronisch oder doch weiter mit Stift und Papier?
Ein weiterer Paukenschlag aus Erfurt, der vielleicht aber gar keiner ist, hat uns Ende letzten Jahres noch erreicht. Schon seit längerem wird in der Fachpresse über eine Verpflichtung der Arbeitgeber zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung diskutiert. Befeuert wurde die Diskussion durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der einer Verpflichtung der Arbeitgeber zur Etablierung eines „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Arbeitszeiterfassung sah (EuGH v. 14.05.201, Az.: C-55/18). Unklar war, ob damit eine elektronische Erfassung gemeint ist.
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Erfolg vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) – Kappung Klageverzichtsprämie unwirksam!
Heute einmal in eigener Sache: Dem Bundesarbeitsgericht lagen zur Entscheidung
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Die „Krux“ mit der Amtspflicht des Betriebsrats
Nach § 37 Abs. 1 BetrVG führen die Mitglieder des Betriebsrats ihr Amt ehrenamtlich. Sie sind Arbeitnehmer und Betriebsrat zugleich. Die Abgrenzung zwischen beiden Funktionen ist schwierig, wie auch die Praxis immer wieder zeigt. Bei einem Verstoß gegen Amtspflichten als Betriebsrat ist sowohl eine Abmahnung also auch jegliche Form der Kündigung unzulässig. Der Arbeitgeber kann beim Arbeitsgericht den Ausschluss des Mitglieds des Betriebsrats beantragen (§ 23 Abs. 1 BetrVG).

