Weinmann Götz

Rechtsanwaltskanzlei

Öffnungszeiten / Montag – Donnerstag 08:00 – 18:00 / Freitag 8:00 – 15:00

Rechtsanwalt Ralf Weinmann
(seit 01.10.2026 im Ruhestand)

Rechtsanwalt Ralf Weinmann, geboren 1961 in Osterode/Harz (Niedersachsen), studierte in Regensburg und absolvierte hier auch seine Referendarzeit. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er am 15.04.1991. Er arbeitete von Anfang an vor allem in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht und Beamtenrecht, ab 1993 in der Sozietät Schild & Weinmann. 1994 wurde ihm die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen, 2002 kam die Bezeichnung „Fachanwalt für Sozialrecht“ hinzu. Über ca. 20 Jahre hinweg war er Mitglied in einem der beiden gemeinsamen Fachprüfungsausschüsse Arbeitsrecht der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg, die das Vorliegen der Voraussetzungen zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung zu beurteilen haben. Von April 2018 bis April 2026 war Rechtsanwalt Weinmann zudem Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Nürnberg. 

Rechtsanwalt Weinmann ist Mitautor des im NOMOS Verlag nunmehr in zweiter Auflage erschienenen Handbuchs Weinmann/Götz „Das Arbeitnehmermandat“ (2. Auflage 2017), und Mitautor im Nomos-Kommentar „TVöD/TV-L“, der inzwischen als Standardwerk bezeichnet werden kann (Herausgeber Ernst Burger, bereits in 4. Auflage erschienen) sowie Verfasser einer Reihe von Aufsätzen und Urteilsanmerkungen in Fachzeitschriften.

Rechtsanwalt Weinmann ist seit 01.10.2026 im Ruhestand und daher anwaltlich nicht mehr tätig.