Weinmann Götz

Rechtsanwaltskanzlei

Öffnungszeiten / Montag – Donnerstag 08:00 – 18:00 / Freitag 8:00 – 15:00

Rechtsanwalt Ralf Weinmann

Rechtsanwalt Ralf Weinmann, geboren 1961 in Osterode/Harz (Niedersachsen), studierte in Regensburg und absolvierte hier auch seine Referendarzeit. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er am 15.04.1991. Er arbeitete von Anfang an vor allem in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht und Beamtenrecht, ab 1993 in der Sozietät Schild & Weinmann. 1994 wurde ihm die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen, 2002 kam die Bezeichnung „Fachanwalt für Sozialrecht“ hinzu. Über ca. 20 Jahre hinweg war er Mitglied in einem der beiden gemeinsamen Fachprüfungsausschüsse Arbeitsrecht der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg, die das Vorliegen der Voraussetzungen zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung zu beurteilen haben. Seit April 2018 ist Rechtsanwalt Weinmann zudem Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Nürnberg. 

Rechtsanwalt Weinmann verfügt über langjährige Prozesserfahrung nicht nur vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht und in der Sozialgerichtsbarkeit in allen Instanzen, sondern auch bei den Kammern und Senaten der Verwaltungsgerichtsbarkeit bis hin zum Bundesverwaltungsgericht (sowohl im Beamtenrecht wie auch im Personalvertretungsrecht). Auch vor kirchlichen Schlichtungsstellen und den eigenständigen kirchlichen Arbeitsgerichten in Mitarbeitervertretungsstreitigkeiten ist Rechtsanwalt Weinmann regelmäßig tätig. 

Rechtsanwalt Weinmann steht regelmäßig für Betriebs- und Personalräteschulungen (beispielsweise der Bildungswerke der Gewerkschaften) zur Verfügung. Er ist auch als Referent in arbeits- und sozialrechtlichen Seminaren für Geschäftsführer, Personalleiter und Personalsachbearbeiter (z. B. bei der IHK Regensburg) tätig. 

Seit dem Sommersemester 2015 ist er regelmäßig Lehrbeauftragter für kollektives Arbeitsrecht in der Fakultät für Betriebswirtschaft an der OTH Regensburg. 

Rechtsanwalt Weinmann ist Mitautor des im NOMOS Verlag nunmehr in zweiter Auflage erschienenen Handbuchs Weinmann/Götz „Das Arbeitnehmermandat“ (2. Auflage 2017), und Mitautor im Nomos-Kommentar „TVöD/TV-L“, der inzwischen als Standardwerk bezeichnet werden kann (Herausgeber Ernst Burger, bereits in 4. Auflage erschienen) sowie Verfasser einer Reihe von Aufsätzen und Urteilsanmerkungen in Fachzeitschriften.