Der „Weihnachtsbasar“ in der Unfallversicherung
Auch am Bundessozialgericht weihnachtet es sozusagen schon sehr, zumindest hatte sich das oberste deutsche Sozialgericht mit einem doch weihnachtlich anmutenden Sachverhalt zu beschäftigen.
Chatgruppe ist nicht gleich Chatgruppe – Außerordentliche Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe?
Jüngst hatte sich das Bundesarbeitsgericht (vgl. u.a. BAG vom 24.08.2023, Az.: 2 AZR 17/23) mit mehreren außerordentlichen Kündigungen zu beschäftigten, wo Arbeitnehmer Äußerungen in Chatgruppe über Vorgesetzte und Kollegen in „beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise“ tätigten.