Neues von der Unfallversicherung im Homeoffice
Vor nicht allzu langer Zeit hatte das Bundessozialgericht noch zur alten Rechtslage mit Urteil vom 08.12.2021, Az. B 2 U 4/21 R, entschieden, dass der unmittelbare Weg im Homeoffice vom Bett zum Schreibtisch versichert ist und einen Arbeitsunfall bei einem Sturz auf diesem Weg i.S.d. § 8 SGB VII bejaht.