Anfechtung BR-Wahl bei VW in Wolfsburg!
In diesem Jahr war es wieder soweit, in der Zeit vom 01. März bis 31. Mai fanden die regulären Betriebsratswahlen statt (§ 13 Abs. 1 BetrVG). Auch die erste Wahlanfechtung hat nicht lange auf sich warten lassen. Betroffen ist das VW-Werk in Wolfsburg.
Die „Krux“ mit der Amtspflicht des Betriebsrats
Nach § 37 Abs. 1 BetrVG führen die Mitglieder des Betriebsrats ihr Amt ehrenamtlich. Sie sind Arbeitnehmer und Betriebsrat zugleich. Die Abgrenzung zwischen beiden Funktionen ist schwierig, wie auch die Praxis immer wieder zeigt. Bei einem Verstoß gegen Amtspflichten als Betriebsrat ist sowohl eine Abmahnung also auch jegliche Form der Kündigung unzulässig. Der Arbeitgeber kann beim Arbeitsgericht den Ausschluss des Mitglieds des Betriebsrats beantragen (§ 23 Abs. 1 BetrVG).