Arbeitsrecht
Zu den Tätigkeitsfeldern im Arbeitsrecht gehören die Gestaltung bzw. Überprüfung von Arbeitsverträgen, die Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung in Fällen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (durch Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristung des Arbeitsverhältnisses oder sonstige Beendigungstatbestände), die Durchsetzung oder Abwehr von Zahlungs- oder Urlaubsansprüchen, das Verfassen bzw. die Abwehr von Abmahnungen, die Beratung bei Mobbing und ggf. Geltendmachung von Schadensersatz bzw. Abwehr solcher Forderungen, die Beratung und Vertretung in Eingruppierungsstreitigkeiten, die Durchsetzung von Rechten aus betrieblicher Altersversorgung, die Prüfung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote, die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen, bei Betriebsübergängen, bei Insolvenz des Arbeitgebers sowie bei Teilzeitansprüchen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Einen eigenen Bereich neben diesen Problemkreisen aus den individuellen Arbeitsverhältnissen stellt das sog. kollektive Arbeitsrecht dar. Hier geht es vor allem um Fragen der Mitbestimmungsrechte zwischen Arbeitgebern einerseits und Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen (im kirchlichen Bereich) andererseits. Auch hier sind wir vielfältig beratend und vor Gerichten und Einigungsstellen vertretend tätig.