Weinmann Götz

Rechtsanwaltskanzlei

Öffnungszeiten / Montag – Donnerstag 08:00 – 18:00 / Freitag 8:00 – 15:00

Sozialrecht

Im Sozialrecht und angrenzenden Rechtsgebieten helfen wir Ihnen bereits bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren und im Sozialgerichtsprozess. Schwerpunktmäßig befassen wir uns mit Fragen und Streitigkeiten mit der Arbeitslosenversicherung (SGB III), der Unfallversicherung (SGB VII), der Kranken- und Pflegeversicherung (SGB V, SGB XI), der Rentenversicherung (SGB VI) sowie des Schwerbehindertenrechts (SGB IX).

Als Stichworte sind dabei exemplarisch zu nennen:

  • Erwerbsminderungsrente
  • Anerkennung als Schwerbehinderter oder Gleichstellung mit Schwerbehinderten (Grad der Behinderung, Merkzeichen etc.)
  • Sperrzeiten und Ruhenszeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld
  • Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld
  • Abeitnehmerüberlassung
  • Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Verweigerung der Krankengeldzahlung durch Krankenkassen
  • Pflegebedürftigkeit (Einstufung Pflegegrad, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen etc.)

Auch Beitrags- und Betriebsprüfungsstreitigkeiten gehören zu unserem Aufgabengebiet, hier vor allem im Zusammenhang mit Fragen der Sozialversicherungspflicht von Selbstständigen, freien Mitarbeitern (sogenannte „Scheinselbstständigkeit“) und Geschäftsführern.

Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.