Weinmann Götz

Rechtsanwaltskanzlei

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Beamtenrecht

Das Beamtenrecht weist die Besonderheit auf, dass es als Teil des öffentlichen Rechts bei gerichtlichen Streitigkeiten der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliegt und hier eigene prozessuale Regeln gelten, die sich von denen der Arbeitsgerichtsbarkeit deutlich unterscheiden.

Inhaltlich geht es vor allem um dienstliche Beurteilungen, disziplinarrechtliche Verfahren, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Versetzungen und Beförderungen (sogenannte „Konkurrentenstreitigkeiten“) sowie Dienstunfälle und Ruhestandsversetzungen.

Beamtenrechtliche Fragen spielen auch nicht selten bei der Vertretung von Personalräten eine Rolle. Auch das Amtshaftungsrecht, das der Zuständigkeit der Zivilgerichtsbarkeit unterliegt, gehört dabei zu unseren Tätigkeitsfeldern im Beamtenrecht.