Der „Weihnachtsbasar“ in der Unfallversicherung
Auch am Bundessozialgericht weihnachtet es sozusagen schon sehr, zumindest hatte sich das oberste deutsche Sozialgericht mit einem doch weihnachtlich anmutenden Sachverhalt zu beschäftigen.
Auch am Bundessozialgericht weihnachtet es sozusagen schon sehr, zumindest hatte sich das oberste deutsche Sozialgericht mit einem doch weihnachtlich anmutenden Sachverhalt zu beschäftigen.