Geben Sie noch Hinweise oder haben Sie schon eine Meldestelle eingerichtet?
Der Titel mag etwas provokant gewählt sein, aber die Frage sollten Sie sich tatsächlich stellen. Der Bundesgesetzgeber hat das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) beschlossen, welches am 02. Juni 2023 seinen Weg ins Bundesgesetzblatt gefunden hat.