Kein Schadenersatz bei verspäteter Reaktivierung nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit eines vorzeitigen Ruhestandsbeamten
Das Beamtenrecht, eines unserer Tätigkeitsfelder, war bisher beitragsmäßig etwas weniger abgedeckt. Das soll sich ab sofort ändern. Einen ersten Aufschlag machen wir mit der Besprechung einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen November (BVerwG vom 15.11.2022; Az.: 2 C 4.21).