Neues von der Unfallversicherung im Homeoffice
Vor nicht allzu langer Zeit hatte das Bundessozialgericht noch zur alten Rechtslage mit Urteil vom 08.12.2021, Az. B 2 U 4/21 R, entschieden, dass der unmittelbare Weg im Homeoffice vom Bett zum Schreibtisch versichert ist und einen Arbeitsunfall bei einem Sturz auf diesem Weg i.S.d. § 8 SGB VII bejaht.
Der „Weihnachtsbasar“ in der Unfallversicherung
Auch am Bundessozialgericht weihnachtet es sozusagen schon sehr, zumindest hatte sich das oberste deutsche Sozialgericht mit einem doch weihnachtlich anmutenden Sachverhalt zu beschäftigen.