Fortbildung im Sozialrecht 2022
Heute wieder einmal in eigener Sache.
Als Fachanwalt ist es verpflichtend, sich jährlich 15 Stunden fortzubilden. Herr Rechtsanwalt Peter Strahl ist seiner Fortbildungspflicht für das Jahr 2022 mit dem Besuch zweier Seminare bereits nachgekommen.
Am Dienstag, 15.03.2022, 9:00 Uhr bis Mittwoch, 16.03.2022, 15:45 Uhr besuchte Herr Rechtsanwalt Peter Strahl online ein Seminar zum Thema „Inhalt und Überprüfung von medizinischen Gutachten“. Das Seminar veranstaltete die Deutsche Anwalt Akademie. Die Referenten waren Herr Joachim Franke (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Sozialrecht) und Dr. Gert H. Steiner (Vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht a.D.).
Im Renten-, Unfall- und Krankenversicherungsrecht beurteilen Gutachter, ob ein Mandant noch leistungsfähig ist oder nicht. Ein Gutachten kann also über den Erfolg oder Misserfolg eines Rechtsstreits entscheiden. Umso wichtiger ist es, genaue Kenntnis über die prozessualen Möglichkeiten und die Angreifbarkeit von Gutachten zu haben.
Außerdem besuchte Herr Rechtsanwalt Strahl am Dienstag, 22.03.2022, 10:00 Uhr bis Mittwoch, 23.03.2022, 16:45 Uhr online bei der Deutschen Anwalt Akademie ein Seminar zum Thema „Die Begleitung der Sterbenden und das Recht“. Die Referenten waren Professor Lukas Radbruch (Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Direktor der Klinik für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Bonn) und Professor Oliver Tomlein (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht).
Schwerkranke Mandanten sind im Sozialrecht keine Einzelfälle. Deshalb ist es wichtig, dass der Anwalt Kenntnis über das Recht im Zusammenhang mit dem Tod hat.
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