Ein frohes und vor allem gesundes Jahr 2024!
Das Jahr 2023 ist zu Ende und wir wollen uns an dieser Stelle bei unseren Mandantinnen und Mandanten, Leserinnen und Lesern dieses Blogs für das entgegenbrachte Vertrauen bedanken.
Im zurückliegenden Jahr haben wir nicht nur unser 10jähriges Kanzleijubiläum am 01.03.2023 begangen, sondern durften uns auch wieder über die erneute Auszeichnung von unserem geschätzten Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Ralf Weinmann, auf der FOCUS Spezial Anwaltsliste im Fachbereich Arbeitsrecht freuen.
Daneben hat uns natürlich auch die eine oder andere höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeits- bzw. des Bundessozialgerichts im vergangenen Jahr beschäftigt, die wir auch in unserem Blog besprochen haben.
Auch im Jahr 2024 werden wir die aktuelle Rechtsprechung im Blick behalten und interessante Fälle auf unserem Blog besprechen. Schauen Sie also immer wieder einmal auf unseren Blog vorbei. Falls Sie redaktionelle oder inhaltliche Anregungen haben, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail.
Wir wünschen allen ein frohes und vor allem gesundes Jahr 2024.
Ihre Kanzlei
Weinmann Götz Strahl
Beitragsbild von svetlanabar on Pixabay