10jähriges Jubiläum der Rechtsanwaltskanzlei Weinmann Götz
Mit „business as usual“ haben wir in diesem Jahr unser 10jähriges Kanzleijubiläum am 01.03.2023 begangen. An dieser Stelle wollen wir nun einmal kurz innehalten und einen Rückblick auf die letzten zehn Jahre wagen.
Am 01.03.2013 gründeten Rechtsanwalt Ralf Weinmann und Rechtsanwältin Barbara Götz die Rechtsanwaltkanzlei Ralf Weinmann & Barbara Götz, die seitdem konsequent auf das Arbeits- und Sozialrecht sowie Beamtenrecht ausgerichtet ist. Das Besondere war von Anfang an, dass von uns beide Seiten – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – vertreten werden.
Wir waren und sind der Überzeugung, dass die Kenntnis der jeweils anderen Perspektive wichtig ist.
Seit März 2018 ergänzt Herr Peter Strahl die Rechtsanwaltskanzlei, zunächst als angestellter Rechtsanwalt und seit 01.01.2022 als Partner. Seitdem firmiert die Kanzlei auch unter dem heutigen Namen „Rechtsanwaltskanzlei Weinmann Götz Strahl“.
An der Ausrichtung hat sich über die Jahre hinweg hingegen nichts geändert. In den Jahren 2020, 2021 und 2022 erfolgte dann die Auszeichnung als eine der besten Kanzleien im Arbeitsrecht im Magazin Stern.
Wir blicken gespannt auf die nächsten zehn Jahre, in denen wir selbstverständlich weiterhin die Anliegen und Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten im Blick haben.
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